Fast alle kennen das: ich rufe eine Internetseite auf und soll der Verwendung von Cookies meine Zustimmung geben. Ein oft als lästig empfundener Vorgang, der aber seine Bedeutung hat.

Hinter einem Cookie (englisch für „Keks“) verbirgt sich eine Textdatei, welche die besuchte Website mit Hilfe des verwendeten Browsers auf dem Endgerät der Nutzer*innen ablegt.  Es gibt Cookies, die für das Funktionieren einer Website technisch notwendig sind.

Andere dagegen ermöglichen die Analyse von Surfgewohnheiten durch Dritte. Mithilfe von Tracking-Cookies etwa können z.B. Werbefirmen spezifische Anzeigen einblenden, wenn eine Website aufgerufen wird.

Wer das nicht möchte, sollte daher genau lesen und gezielt anklicken, welche Cookies gespeichert werden dürfen und welche nicht. Außerdem ist es ratsam, Cookies in den Einstellungen des Browsers regelmäßig zu löschen.

Wie ist die rechtliche Lage in Bezug auf Cookies?

Werden personenbezogene Daten in Cookies gespeichert, besteht eine datenschutzrechtliche Relevanz. Entgegen der Rechtsprechung nach dem Bundesdatenschutzgesetz genügt zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Opt-out-Verfahren nicht. Es ist das Opt-in-Verfahren notwendig, dies bedeutet, dass Nutzer*innen vor dem Setzen eines Cookies gefragt werden und in die Verarbeitung bewusst einwilligen.

Opt-out-Verfahren
Beim Opt-out-Verfahren wurde bereits eine Vorauswahl getroffen und die Nutzer*innen müssen Einstellungen abwählen. Opt-out ist zulässig, wenn es darum geht auszuwählen, welche Informationen in Cookies gespeichert werden dürfen und welche nicht.

Opt-in-Verfahren
Das Opt-in-Verfahren bedeutet, dass Nutzer*innen vor dem Setzen eines Cookies gefragt werden und in die Verarbeitung bewusst einwilligen müssen.

Quelle: Peter Bühler, Patrick Schlaich, Dominik Sinner: Medienrecht. Urheberrecht – Markenrecht – Internetrecht, Springer-Verlag GmbH Berlin, 2. Auflage 2023

DGSVO und Cookies
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